2024-05-19 09:53:08
Wenn Gerichte mit Begründungen wie „Der Staat will es so“ das Handeln aller Ausführenden für rechtmäßig erklärt, ganz gleich, welche Rechtsverstôße sie im Rahmen der einzelnen Tat (hier: Paragraphen 630d Absatz 2; 630e BGB; 228 StGB) begangen haben, wenn also das Unrecht im Einzelfall keine Rolle mehr spielt, dann braucht es keine Judikative. Wir folgen dann also blind dem Staat, der „es so will“, und selbst der überschießende Eifer der Einzeltäter spielt dann keine Rolle mehr, solange nur eine genügend große Masse an Ausführenden das Gleiche tut?
Wer erinnert sich noch an die Mauerschützenprozesse, daran, dass Gerichte dort zur Überzeugung gelangten, der einzelne Grenzsoldat habe Verantwortung gehabt, unabhängig vom Schießbefehl an der Staatsgrenze der DDR, und dass sich Gerichte eingehend der Frage widmeten, ob so ein Schießbefehl bestand?
Man kann noch weiter zurückgehen und sich an die justizielle Aufarbeitung des Unrechts der NS-Zeit erinnern.
Zivilsenate des OLG könnten sich auch allgemein erinnern, dass wir seit dem 19. Jahrhundert eine Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, eine Verfassung, eben weil die sonst bestehende Allmacht des Staates begrenzt werden muss und das Individuum seinen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat geltend machen kann, auch im Sinne einer in den Grundrechten verbürgten Abwehr staatlichen Unrechts.
„Der Staat will es so“ ist judikative Steinzeit, dieser Satz wirft uns in finsterste Zeiten der Geschichte zurück, besonders wenn er aus dem Munde eines Richters kommt und weder die einzelne Tat, die Rechtsverletzung im Einzelfall,
noch der einzelne Täter oder sein Opfer unterhalb dieses Leitsatzes auf ihren individuellen Gehalt rechtlicher Verantwortung gewürdigt werden müssen.
„Der Staat will es so“. Doch wer ist am Ende der Staat? Wer bewertet Recht und Unrecht im Einzelfall?
Wie oft noch in unserer Geschichte werden sich Beamte, Richter und andere Ausführende mit diesem Satz, einem Fingerzeig nach weiter oben in die Hierarchie, von der individuellen Verantwortung für rechtswidriges Handeln auf banalste Art exkulpieren, von Schuld befreien können?
„Wir haben alle nur Befehle befolgt“, oder hilfsweise ausgedrückt: „Wir dachten jedenfalls, es sei so befohlen, und deshalb handelten wir so, weil alle anderen auch so handelten. Mehr mussten wir nicht wissen, oder sollen wir etwa auch noch eigenständig prüfen, was wir dürfen und was nicht?“
Antwort: „Ja, sollt Ihr: eigenständig prüfen, in eigener persönlicher Verantwortung, hinterfragen, ob richtig ist, was andere tun und sagen. Und am Ende solltet Ihr noch überlegen, ob ihr macht, was alle machen und ob es wirklich alle sind.“
Sonst will es am Ende wieder KEINER gewesen sein.
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